ESG

ESG: Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die Europäische Union (EU) hat ein umfangreiches Regelwerk zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren eingeführt, das unter dem Akronym «ESG» bekannt ist. Letzteres steht für die englischen Begriffe «Environmental» (Umwelt), «Social» (Soziales) und «Governance» (Unternehmensführung).

Sound Capital AG (SoundCapital) begrüsst die Initiative der EU bezüglich der ESG-Regelungen. Derzeit liegen uns indes nicht ausreichend Daten vor, um die Auswirkungen dieser Regelungen vollständig zu bewerten. Unsere Geschäftstätigkeit richtet sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz, wo derzeit keine direkt vergleichbaren Vorschriften existieren.

Aus den genannten Gründen berücksichtigt SoundCapital derzeit gesamtheitlich keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf EU-Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung und Anlageberatung. Dennoch legen wir grossen Wert auf die individuellen Anlagepräferenzen unserer Kunden. Sollten unsere Kunden es bevorzugen, nicht in bestimmte Wirtschaftssektoren oder Unternehmen zu investieren, setzen wir diese Wünsche selbstverständlich um.